Handlungsfeld Fahrrad und Öffentlicher Verkehr

Die Einbindung der Bahnhöfe und Regiotramstationen wurde bei der Netzentwicklung mit betrachtet. An den meisten Bahnhöfen wurden die Abstellanlagen überprüft. Sofern Handlungsbedarf festgestellt wurde, finden sich entsprechende Punkte in den Maßnahmenlisten. Das Thema Rad & Bus wurde aus Zeitgründen nicht betrachtet. Ebensowenig die Fahrradmitnahme im Busverkehr zu Ausflugszwecken.

Voraussetzung für die Akzeptanz einer mehrgliedrigen Transportkette im intermodalen Verkehr ist auf den Hauptkorridoren ein schneller öffentlicher Verkehr mit zumindest halbwegs konkurrenzfähigen Reisezeiten zum KFZ.

Sofern Hauptkorridore des öffentlichen Verkehrs vorhanden sind, sollten auch die direkten Anlieger davon profitieren. Der Radverkehr kann hier als hilfreicher Sammler für den öffentlichen Verkehr fungieren.

Ein solcher Fall, in dem das aktuell nicht der Fall ist, ist die Gemeinde Liebenau. Obwohl direkt an der Hauptstrecke Warburg ↔ Kassel gelegen, halten hier keine Züge mehr. Prüfenswert wäre hier die Einrichtung eines neuen Bahnhalts näher an der Kernstadt unter Nutzung einer bestehenden Straßenunterführung als Gleisquerung (siehe Maßnahmen LIE_33 bzw. LIE_34)

Allgemeine Hinweise zum Handlungsfeld Fahrrad und Öffentlicher Verkehr finden sich im gleichnamigen Kapitel der Anlage Handbuch System Radverkehr.