Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen

Ein Großteil der mehr als 1200 Maßnahmen in der Datenbank umfasst auf kommunaler Ebene kurzfristig umsetzbare Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise fehlende Wirtschaftswegfreigaben, Anliegerfreigaben, Sackgasse Radfahrer frei, Absicherung von Pfosten und Geländerstößen, oder auch Änderungen hinsichtlich der Radwegebenutzungspflicht. Diese kleineren Maßnahmen können in der Regel ohne Beschlüsse der Gemeindevertetung alleine durch die kommunalen Straßenverkehrsbehörden (Ordnungsämter) umgesetzt werden.

Die Umsetzung dieser kleinen Maßnahme besitzen für die Autoren eine durchaus hohe Priorität, da es hier um die direkte Radverkehrssicherheit bzw. Rechtssicherheit im erarbeiteten Netz geht. In diesem Maßnahmenbereich wurde trotz des großen Planungsraums daher ein Arbeitsschwerpunkt gelegt.

Natürlich werden aufgrund der Vielzahl der Daten auch hier noch Maßnahmenpunkte im Netz fehlen. In der Fläche abseits des Entwurfnetzes wurden diese Punkte sowieso nicht aufgenommen. Daher soll hier noch einmal auf die Meldeplattform Radverkehr verwiesen werden (www.meldeplattform-radverkehr.de). Es wäre wichtig, wenn in Zukunft alle Kommunen im Planungsraum für ihre Bürgerinnen und Bürger diesen Service anbieten würden.