Bestandsbeschreibung der wegweisenden Beschilderung

Im Landkreis ist mit der Zeit eine Vielzahl verschiedener Wegweisungssysteme und beschilderter Themenrouten entstanden. Die Älteren stammen (vermutlich) aus der Zeit der 1980er Jahre. In der Regel sind dies teilweise recht lückenhafte, lokale Verbindungen und Netze. Ferner entstanden die regionalen, freizeitorientierten Themenrouten wie Hessencourrier-, Losse-, Reinhardswald- und Warmetalweg. Dazu kamen die touristischen Radfernwege im Verlauf der Flusstäler von Weser, Fulda und Diemel, sowie die (manchmal recht willkürlich) durch die Hessischen Lande gezogenen Hessischen Radfernwege, durchnummeriert von R 1 bis R 9, von denen R 1 und R 4 durch den Landkreis verlaufen. Später kamen in den 2000er Jahren die Themenradrouten Herkules-Wartburg-Weg, Kassel-Edersee-Weg und Märchenland-Radrundweg dazu. Fulda- und Weserroute wurden Abschnitte der nationalen D-Route 9 Alpen – Nordsee (Füssen – Bremerhaven) und werden es bald auch auf der Fernroute Radweg Deutsche Einheit (Bonn – Berlin) sein.

Im Landkreis ist eine einheitliche integrierte wegweisende Beschilderung nach den Entwurfskriterien der FGSV in der Entstehung. Bisher wurden die Planungen für die Kommunen im Altkreis Kassel umgesetzt, dazu zählen die Städte Baunatal und Vellmar sowie die Gemeinden Ahnatal, Fuldabrück, Fuldatal, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Schauenburg und Söhrewald.

In einer zweiten Stufe sind aktuell die Planungen im Gange für die Kommunen des Altkreises Wolfhagen mit den Städten Naumburg, Wolfhagen und Zierenberg und den Gemeinden Bad Ems- tal, Breuna und Habichtswald sowie den nicht zu diesem Altkreis gehörenden Gemeinden Calden und Oberweser. Mit den übrigen Kommunen des Altkreises Hofgeismar, das sind Bad Karlshafen, Espenau, Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau, Reinhardshagen, Trendelburg und Wahlsburg sowie dem gemeindefreien Forstgutsbezirk, soll das Projekt abgeschlossen werden. Die gewählten Formate für Zielwegweiser sind 800 x 200 mm, für Zwischenwegweiser 300 x 300 mm und für Einschubplaketten 100 x 100 mm.

Die Hessischen Radfernwege (R 1, R 4), als routenorientierte Leitsysteme, orientieren sich im Wesentlichen am Merkblatt der FGSV. Elemente des Wegweisungssystems sind Zielwegweiser 1.000 x 250 mm. Zu unterscheiden sind Pfeilwegweiser (mit integriertem Pfeil) und Tabellenwegweiser (mit ISO-Pfeil). Zwischenwegweiser haben das Format 400 x 400 mm. Einschubplaketten haben die Maße 150 x 150 mm. Ergänzend zur Wegweisung werden nach und nach Ortseingangsschilder angebracht und Informationstafeln aufgestellt. Noch bestehende Altbeschilderung wird sukzessive ausgetauscht. In Hessen gilt als verbindliches Förderkriterium bei Wegweisungsplanungen die Anwendung des FGSV-Merkblattes. Widersprüchlich ist nur, dass sich das Land selbst nicht so genau daran hält. Das Hessenlogo ist direkt auf den Zielwegweisern angebracht, anstatt, wie im Regelwerk empfohlen, den Hauptwegweiser neutral zu halten und das Routenlogo als Plakette einzuschieben. Desgleichen bei Zwischenwegweisern, die eigentlich einheitlich neutral gehalten sein sollten, um global einsetzbar zu sein. Weiteres Förderkriterium ist, dass sich neu hinzukommende Wegweisungssysteme an Schnittstellen von Routen der Hessischen Radfernwege diesen unterordnen sollen. Beispielsweise dürfen die Logos der Landesrouten nicht als Plaketten in Hauptwegweisern von Zielnetzen oder anderen Themenrouten eingeschoben werden, an Standorten mit Zwischenwegweisern der Landesrouten müssen, bei Bedarf, zusätzliche neutrale Zwischenwegweiser im stehend rechteckigen Format 400 x 200 mm unterhalb montiert werden.

Nachdem die Stadt Kassel ein integriertes Wegweisungssystem umsetzte, wurde schließlich damit auch im Landkreis begonnen. Es entwickelte sich langsam, aber stetig ein akzeptables regelkonformes Wegweisungsnetz.

Bei der neuen Wegweisung im Altkreis Kassel hat Autor Herbert Iba auffallend viele Planungs-, Umsetzungs- und Instandhaltungsmängel beobachtet. Die von der Stadt Kassel gewählten und vom Landkreis übernommenen Schilderformate erweisen sich in der Regel als zu klein. Was in Wald und Flur noch funktioniert, tut dies oft nicht im öffentlichen Verkehrsraum, vor allem nicht in zentralen Ortslagen an Hauptverkehrsstraßen mit verzweigten Knotenpunkten.

An Knotenpunkten mit mehreren Pfeilwegweisern an einem Pfosten, sind diese sehr oft in falscher Höhe montiert, so dass sie sich gegenseitig verdecken. Aus bestimmten Richtungen kommende Radfahrer können sie beim Annähern nicht lesen und müssen deshalb anhalten, bevor sie in gewünschter Richtung ihre Fahrt fortsetzen können.

Die Wegweisung leitet den Radverkehr oft über Strecken, die für den Radverkehr nicht freigegeben wurden (Anordnung von Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ ohne Zusatzzeichen „Radfahrer frei“). Dies kann, von Radfahrern nicht beachtet, bei Schadensfällen zu erheblichen Haftungsproblemen führen.

Verdrehte, zerstörte und verloren gegangene Wegweiser werden häufig auf lange Zeit nicht gerichtet oder ersetzt, so dass der Netzzusammenhang nachhaltig gestört ist und bei den Nutzern ein Akzeptanzverlust gegenüber der Verlässlichkeit einer Radverkehrswegweisung eintritt. Die Instandhaltung allein, wie bisher, bei den einzelnen Kommunen zu belassen, ist demnach keine Lösung. Zielführend wäre eine Regelung mit zentraler personeller Verantwortlichkeit, Kompetenz und Finanzausstattung. Diese könnte durch Vereinbarungen erreicht werden.

Mehr Informationen zu Bestand und Zustand der Radverkehrswegweisung in den Kommunen finden sich in den Gemeindesteckbriefen.

Die Dokumente liegen auf www.rvk.lk-kassel.radinformation.de unter 'Downloads'.